Begleitausschuss
Es wird ein lokaler Begleitausschuss gebildet, der neben Vertreter/innen des Ämternetzwerkes auch mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der Zivilgesellschaft besetzt wird.
§1
Zusammensetzung des Begleitausschusses, Vorsitz und Vertretung
Der Begleitausschuss setzt sich aus je einem Vertreter
- des Landkreises
- für die kreisanhörigen Gemeinden
- der Landesploizei
- des örtlichen Jugendhilfesausschusses
- einer Bürgerschaftsinitiative, die mindestens seit 3 Jahren im Rahmen der Kriterien des Bundesjugendplanes anerkannt ist
- eines Jugendvereins, der Mitglied des Jugendringes Sächsische Schweiz ist und
- der evangelischen oder katholischen Kirche zusammen.
Jeder Vertreter hat eine Stimme.
Der Begleitausschuss
- entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen,
- begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans und dessen Fortschreibung und
- organisiert die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern.

