Begleitausschuss

Es wird ein lokaler Begleitausschuss gebildet, der neben Vertreter/innen des Ämternetzwerkes auch mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der Zivilgesellschaft besetzt wird.

§1

Zusammensetzung des Begleitausschusses, Vorsitz und Vertretung

Der Begleitausschuss setzt sich aus je einem Vertreter

  • des Landkreises
  • für die kreisanhörigen Gemeinden
  • der Landesploizei
  • des örtlichen Jugendhilfesausschusses
  • einer Bürgerschaftsinitiative, die mindestens seit 3 Jahren im Rahmen der Kriterien des Bundesjugendplanes anerkannt ist
  • eines Jugendvereins, der Mitglied des Jugendringes Sächsische Schweiz ist und
  • der evangelischen oder katholischen Kirche zusammen.

Jeder Vertreter hat eine Stimme.

Der Begleitausschuss

  • entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen,
  • begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans und dessen Fortschreibung und
  • organisiert die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern.
 ′Gefördert durch den Lokalen Aktionsplan Sächsische Schweiz im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“′
′Gefördert durch den Lokalen Aktionsplan Sächsische Schweiz im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“′
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